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Die Jahresmitgliedsbeiträge werden ab 01.01.2002 wie folgt festgelegt:
1. Natürliche Mitglieder zahlen einen Beitrag von 30 €.
2. Familienenangehörige ersten Grades zahlen einen Mitgliedsbeitrag von 15 €.
3. Juristische Mitglieder zahlen einen Beitrag von 120 €.
4. Mitglieder, die Gebietskörperschaften vertreten, zahlen einen Beitrag von 129 €. Beträgt die Einwohnerzahl mehr als 800 Einwohner, so zahlen sie 0,15 €/E.
5. Stimmberechtigte fördernde Mitglieder zahlen Beiträge entsprechend der Punkte 1, 3 und 4.
6. Die Beiträge sind lt. § 6 der Vereinssatzung im Einzugsverfahren zu entrichten. In Ausnahmefällen jedoch spätestens bis 31.03. des laufenden Jahres.
7. Bei Eintritt nach dem 31.03. des laufenden Jahres ist der Beitrag sofort fällig.
8. Der Mitgliedsbeitrag kann in besonderen Lebenslagen auf Antrag gestundet werden. Auch eine Beitragsfreistellung kann beantragt werden, wenn das Mitglied in erheblichem Umfang andere
Leistungen für den Verein erbringt. Der Vorstand entscheidet darüber jeweils für das laufende Geschäftsjahr.
Beschlossen in der Mitgliederversammlung am 20.01.2003.
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